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Honorar & Erstattung

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Die therapeutischen Leistungen sind reine Privatleistungen, die in der Regel von den gesetztlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Die privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten zu einem gewissen Satz; bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung

ich verrechne meine Leistungen wie folgt:

  • gegen Rechnung nach GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)

    • typischerweise für private Krankenkassen, Zusatzversicherungen

  • gegen Bar mit Quittung

    • typischerweise für rein gesetzlich versicherte Patienten

    • welche unter Umständen steuerlich als aussergewöhnliche Belastung absetzbar sind

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Erstanamnese/Folgeanamnese/Behandlungskosten

 

Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis eines Satzes von 60 Min. à ca. 90 Euro, bei Privat- und Zusatzversicherten verrechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Kostenabrechnung erfolgt jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für Medikamente/Material aus dem Praxisbedarf oder externer Labors hinzu. Die Kosten können wir gerne im Vorfeld besprechen. Zusärtlich fällt eine Gebühr an, wenn sie eine persönliche Spagyrik erstellt bekommen und ich auf keine "Fertigproduktspagyrik" zurück greifen kann.

 

Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und im Anschluß Labor- und andere Testergebnisse auszuwerten. Sie müssen hierfür etwa  1,5 - 2 Stunden Zeit einplanen.

Für die Erstanamnese berechne ich 140 Euro bei Erwachsenen und 120 Euro bei Kindern bis inkl. 5 Jahre.

Hinzu kommen gegebenfalls noch Kosten externer Labors, die jedoch direkt mit dem Labor beglichen werden und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf. Falls eine persönliche Spagyrik nach dem ersten Termin erstellt wird, werden zusätzliche Kosten ebenso berechnet.  Auf Basis des Erstgesprächs, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem kurzen Folgetermin besprechen. Dieser kann auch telefonsich stattfinden. Die notwendige Behandlungsdauer hängt von ihrer Erkrankung ab z.b akuter Hüftschmerz etwa 4 Behandlungen, chronischer Hüftschmerz ca. 10 Behandlungen.

Wenn sie Fragen haben rufen Sie mich gerne an und sprechen sie auf meine Mailbox wenn ich nicht zu erreichen bin. Ich werde mich umgehend bei Ihnen zurück melden.

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Die Behandlungskosten/Beratungskosten  sind abhängig von der gewählten Therapieform sowie Dauer der Behandlung, i.d.R. eine Stunde.

 

Privatversicherte/Zusatzversicherte und Selbstzahler erhalten die Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker.

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Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel nur teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. 

Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.

Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.

 

Terminverschiebung/-absage

 

Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies mindestens 48h, bzw. zwei Werktage vorher zu tun. D.h. beispielsweise Absagen für Montagstermine spätestens am Freitag Vormittag. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin voll für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den Termin erneut zu belegen.

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Bereitschaftsdienst

 

Akute Beschwerden kennen leider keine Feiertage.

Sollten Sie am Wochende oder am Feiertag meine Hilfe benötigen, biete ich Ihnen meinen Bereitschaftsdienst an. In diesem  Fall sprechen Sie mir bitte nach der Ansage meines Anrufbeantworters auf das Band. Ich höre diesen regelmäßig ab und melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.

 

Hausbesuche

 

Auf Wunsch biete ich im "Großraum" um den Ammersee auch Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker, bzw. Stundensatz. Im Umkreis von 15 km müssen Sie mit etwa 50 Euro rechnen.

Die Kosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet und setzen sich wie folgt zusammen:

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Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag 29,50
in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) 32,00
bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen 36,50


Nebengebühren für Hausbesuche:
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

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für jede angefangene Stunde bei Tag bis € 5,50
für jede angefangene Stunde bei Nacht bis € 10,50

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den
zurückgelegten Kilometer
bei Tag bis € 1,25
bei Nacht bis € 2,50

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Unter folgendem Link finden Sie das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: LINK

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